Schlechte Bewertungen müssen nicht akzeptiert werden

Das Oberlandesgericht München entschied gestern, dass Internethändler nicht jede schlechte Bewertung ihrer Dienste und Produkte hinnehmen müssen. Im vorliegenden Fall hatte ein Kunde über ebay bei einem Händler Bootszubehör gekauft und sich dann in den Kommentaren über Mängel beschwert. Er hatte allerdings nicht zunächst den Händler kontaktiert, um sich über die Mängel zu beschweren oder gar die Ware zurück zu schicken, sondern sofort einen negativen Kommentar über seinen Kauf verfasst.

Das Landgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen, da der Händler nicht nachweisen konnte, dass die Aussagen des Käufers sachlich nicht korrekt waren. Der Käufer hingegen berief sich auf seine Meinungsfreiheit. Auch führte er an, dass der Sinn solcher Bewertungen nicht gegeben wäre, wenn man seine Aussage vorher genau abwägen müsste.

Klagen aus den letzten Jahren bei ähnlichen Fällen waren bei Gericht bisher gescheitert. Es bleibt abzuwarten, ob sich solche Fälle in Zukunft häufen könnten, wenn Händler und Kunden bezüglich negativer Kommentare aneinander geraten.