AGB
Stand: 04.03.2016
1. Allgemeines
1.1 Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Mintellity® GmbH (nachfolgend „Verwender“ genannt). Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Kunden finden grundsätzlich keine Anwendung.
1.2 Ansonsten werden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Kunden nur insoweit Vertragsbestandteil, als der Verkäufer / Verwender ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
1.3 Kunden i.S. dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer ist dabei jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die das Rechtsgeschäft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit abschließt.
2. Vertragsschlüsse
2.1 Vertragsschlüsse über den Internetauftritt www.mintellity.com finden nicht statt. Der Auftritt dient alleine der Information und Präsenz.
2.2 Das Angebot richtet sich alleine an Unternehmer i.S.d. Ziffer 1.3, welche sich durch ihre USt-ID als solche ausweisen können.
2.3 Bei Interesse an einem Vertragsschluss erreicht der Kunde den Verwender über die angegebenen Wege via Telefon, Fax, E-Mail oder auf postalischem Weg. Auf diese Weise teilt der Kunde dem Verwender seine Vorstellungen in Bezug auf die gewünschte Leistung mit. Daraufhin übersendet der Verwender ein schriftlich verfasstes, für den Verwender verbindliches Angebot, welches die Konditionen des Vertrages enthält (Vertragsangebot). Bei dem Vertrag handelt es sich – je nach Inhalt der Beauftragung – um einen Dienst- oder Werkvertrag.
2.4 Der Kunde kann dieses Angebot, soweit im Angebot keine hiervon abweichende Frist ausdrücklich enthalten ist, innerhalb von 2 Wochen annehmen; nach Ablauf dieser Frist verfällt das Angebot und der Kunde muss bei fortdauerndem Interesse ein neues Angebot anfragen bzw. um die erneute Übersendung bitten.
2.5 Möchte der Kunde das verbindliche Vertragsangebot annehmen, unterschreibt er den Vertrag und schickt ihn in Schriftform zurück an den Verwender. Mit Zugang des unterschriebenen Vertragsangebotes beim Verwender ist der Vertrag verbindlich geschlossen. Der Verwender bestätigt dem Kunden den Erhalt des gegengezeichneten Vertrages. Die Bestätigung bzw. deren Ausbleiben hat jedoch keinerlei Relevanz für die Wirksamkeit des Vertrags.
2.6 Sendet der Kunde eine abgeänderte Fassung des Vertragstextes zurück, so stellt dies keine Annahme, sondern die Abgabe eines neuen Vertragsangebotes dar, welches der Verwender seinerseits binnen 2 Wochen annehmen kann, indem er eine entsprechende schriftliche Bestätigung an den Kunden zurücksendet. Tut er dies nicht, ist kein Vertrag zustande gekommen. Der Kunde hat als Voraussetzung für ein neues Vertragsangebot den Verwender auf etwaige Änderungen explizit und gut wahrnehmbar hinzuweisen. Schweigen stellt auch unter Vollkaufleuten keine Annahme des Angebots dar.
2.7 Der Vertragstext wird vom Verwender nicht gespeichert und ist vom Kunden nicht online abrufbar, wird diesem aber gerne auch nachträglich noch einmal zur Verfügung gestellt.
2.8 Vertragssprache ist Deutsch.
2.9 Der Verwender hat sich keinen Verhaltenskodizes unterworfen.
3. Preis und Preisbestandteile
3.1 Sämtliche im Angebot genannten Preise sind in EUR (€) ausgewiesen, und stellen Nettopreise dar, solange die USt. nicht ausdrücklich berechnet wird. Skonto und weitere Nachlässe werden vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung nicht gewährt.
3.2 Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versand zum Zeitpunkt der Bestellung sind im Preis nicht enthalten. Die Kosten hierfür sind den Preislisten des Verwenders zu entnehmen.
3.3 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, kann der Verwender die Erbringung weiterer Vertragsleistungen von einer Vorleistung in Höhe von bis zu 100% der Vergütung abhängig machen, die für die voraussichtlich erforderlichen weiteren Vertragsleistungen anfällt.
3.4 Etwaig wegen eines Kundenprojekts/Auftrags entstehende Reise- und Übernachtungskosten hat der Kunde dem Verwender gegen Vorlage von Belegen zu erstatten. Fahrtkosten werden mit EUR 0,30 netto pro Kilometer Entfernung zwischen dem Sitz des Verwenders und dem Reiseziel abgerechnet. Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt dem Verwender vorbehalten. Die Abrechnung pro Kilometer erfolgt hiervon unabhängig. Wird ein anderes Verkehrsmittel als ein PKW verwendet, erfolgt die Abrechnung fiktiv auf Basis der vom Routenplaner “Google-Earth” ermittelten kürzesten Fahrtstrecke zwischen Sitz des Verwenders und Reiseziel. Hotel- und Übernachtungskosten, sind bis zu einem Betrag von EUR 120,00 netto pro Nacht zu erstatten. Die Wahl der Unterkunft bleibt dem Verwender vorbehalten. Abweichende Erstattungsleistungen können einzelvertraglich zwischen Verwender und dem Kunden nur schriftlich vereinbart werden.
4. Rechnungsstellung
4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nur in elektronischer Form per Email. Auf Anforderung wird dem Kunden eine schriftliche Rechnung per Post übersandt.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung unverzüglich nach Zugang auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und eventuelle Einwände innerhalb von 14 Tagen (maßgeblich ist das Datum des Versandtprotokolls der die Rechnung beinhaltenden Email) schriftlich – per Email oder Brief- geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt und ist ohne Abzug zum Ausgleich zu bringen.
5. Termine und Fristen
5.1 Die Frist zur Erbringung der Leistung beginnt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, mit dem Datum des Vertragsschlusses. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde etwaige Mitwirkungsverpflichtungen fristgerecht einhält und Abschlagszahlungen pünktlich leistet.
5.2 Ist die Nichteinhaltung einer bestimmten Leistungszeit auf Ereignisse zurückzuführen, die der Verwender nicht zu vertreten hat oder auf die verspätete Zahlung einer Rechnung, verschieben sich die Leistungstermine um die Dauer der Störung. Die Verantwortung hierfür trägt nicht der Verwender.
5.3 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen grundsätzlich mit Rechnungseingang ohne jeden Abzug fällig.
5.4 Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten des Verwenders gutgeschrieben ist.
5.5 Gerät der Verwender mit der Leistung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzuges für jede vollendete Woche auf 0,5% des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann, begrenzt. Das gilt nicht, soweit der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anwenders beruht.
6. Zahlungsziel und Zurückbehaltungsrecht
6.1 Die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) ist nach Abnahme inner- halb von 14 Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
6.2 Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Verwender eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden. Ist dies der Fall und leistet der Kunde die Abschlagszahlung nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, ist der Verwender berechtigt, die Leistungen bis zum Zahlungseingang auf einem der Konten des Verwenders einzustellen. Der Verwender haftet in diesem Fall nicht für die durch den Zahlungsverzug verursachten Verzögerungen des beauftragten Projekts bzw. der beauftragten Leistung.
7. Vertragsgegenstand / Abnahme
7.1 Inhalt/Beschaffenheit und Umfang der vom Verwender geschuldeten Leistungen ergeben sich, aus dem jeweiligen Dienst- bzw. Werkvertrag ggf. nebst Leistungsschein/Bestellschein.
7.2 Soweit es sich bei dem Vertrag um die Herstellung eines Werkes handelt, erfolgt die Abnahme dadurch, dass der Verwender nach Durchführung der von ihm als erforderlich angesehenen Tests gegenüber dem Kunden erklärt, dass er das Werk zur Abnahme bereitgestellt hat und der Kunde das Werk entweder nach unverzüglich durchgeführtem Test als im Wesentlichen vertragsgemäß schriftlich abnimmt oder diese im operativen Betrieb für eine Dauer von mehr als drei Tagen einsetzt. Das Werk gilt als vom Besteller abgenommen, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen (Frist nach § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB) nach Erhalt/Zugang das Werk abnimmt oder dem Verwender wesentliche Mängel anzeigt.
7.3 Der Kunde kann die Abnahme verweigern, wenn er bei der Abnahmeprüfung erhebliche Leistungsmängel feststellt. Die Verweigerung der Abnahme muss schriftlich erfolgen und eine genaue Beschreibung der Mängel enthalten.
7.4 Ort der Leistungserbringung ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Verwenders.
7.5 Der Verwender alleine bestimmt die mit der Durchführung der Vertragsleistung eingesetzten Mitarbeiter, ein Mitspracherecht kommt dem Kunden insoweit nicht zu. Bei der Auswahl wird der Verwender die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.
7.6 Der Verwender ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer) mit der Erbringung von Teil- oder Volleistungen im Rahmen eines Projekts oder Auftrags zu beauftragen. Leistungsschuldner gegenüber dem Kunden bleibt der Verwender. Der Verwender verpflichtet sich, keine Unternehmen zu beauftragen, die im Wettbewerb mit dem Kunden stehen oder gegen deren Beauftragung der Kunde ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
8. Abtretungs-/Verpfändungsverbot und Aufrechnung
8.1 Der Verwender ist berechtigt, alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegen den Kunden an Dritte abzutreten und zu veräußern (Factoring), mit der Folge, dass die Forderungen auf den Dritten übergehen.
8.2 Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Verwender zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.
8.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verwender anerkannt sind. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1 Der Kunde hat die für die vertragsgemäße Leistung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, insbesondere die für eine Installation notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und dem Verwender die erforderlichen und nützlichen Unterlagen und ggf. Informationen zur Verfügung zu stellen. Unterbleiben notwendige Mitwirkungshandlungen des Kunden oder sind diese erkennbar unzureichend, fordert der Verwender den Kunden zu der ausgebliebenen Mitwirkungshandlung unter Setzung einer angemessenen Frist auf. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, kann der Verwender dann einen etwaigen Mehraufwand nach seiner Preisliste geltend machen. Rechte aus § 643 BGB bleiben unberührt.
9.2 Mitwirkungspflichten bestehen insbesondere auch hinsichtlich der terminsgerechten Zulieferung von auftragsbezogenen erforderlichen Kundeninformationen, termingerechte Durchführung von Tests und die Erteilung von Rückmeldungen hinsichtlich des Erreichens kundenspezifischer Anforderung innerhalb der Projektschritte.
9.3 Kommt der Kunde den vorstehend beschriebenen Mitwirkungspflichten nicht von sich aus nach, ist der Verwender berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zu Erbringung der konkreten Mitwirkungshandlungen zu setzen. Verstreicht die gesetzte Frist fruchtlos, ist der Verwender berechtigt, die für den nächsten Projektfortschritt vereinbarte Abschlagszahlung in voller Höhe abzurechnen. Dem Kunden stehen in diesem Fall weder ein Zurückbehaltungsrecht, noch kommt der Verewender mit seiner Leistung in Verzug.
9.4 Der Kunde hat für eine ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherung Sorge zu tragen und die Software ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten.
10. Kündigung während der Projektlaufzeit
10.1 Der Kunde ist berechtigt, den Projektvertrag vor Abnahme des bestellten Werkes oder der bestellten Leistung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform (i.S.d. § 126 BGB).
10.2 Macht der Kunde von diesem Recht Gebrauch, ist der Verwender berechtigt, die Arbeiten an dem Projekt mit sofortiger Wirkung einzustellen und dem Kunden im Rahmen einer Endabrechnung alle bisher erbrachten Leistungen und Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Für den Ausgleich der Rechnung gilt Ziffer 6.1.
10.3 Erfolgt die Kündigung aus einem nicht vom Verwender zu vertretenden wichtigen Grund, ist der Kunde verpflichtet, dem Verwender sämtlichen aus er Kündigung und wegen des vorzeitigen Projektabbruchs entstehenden Schaden und den entgangenen Gewinn zu ersetzen.
11. Annahmeverzug
Kommt der Kunde mit der Annahme der beauftragten Leistung in Verzug, ist der Verwender berechtigt, nach fruchtlos gesetzter Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
12. Eigentumsvorbehalt
Für den Fall, dass die Herstellung eines Werkes geschuldet ist, bleibt dieses bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verwenders.
13. Nutzungsrechte
An den vertraglichen Arbeitsergebnissen räumt der Verwender dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist, das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzwecks auf Dauer zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Anwender.
14. Laufzeit
Sofern der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen wurde, besteht ein beiderseitiges Kündigungsrecht binnen einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist erstmals nach Ablauf eines Halbjahres möglich. Eine gesondert vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt von diesem Kündigungsrecht unberührt. Dies gilt jeweils nicht, soweit Abweichendes vereinbart ist.
15. Gewährleistung
Im unternehmerischen Geschäftsverkehr beträgt die Gewährleistung 1 Jahr. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
16. Haftung
16.1 Für die vom Verwender oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anwender, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, haftet der Verwender dem Kunden unbeschränkt auf Schadenersatz.
16.2 Bei leichter Fahrlässigkeit, haftet der Verwender nur soweit er selbst oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht bzw. deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für eine Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden bis zu einer maximalen Höhe von EUR 100.000,00 beschränkt.
16.3 Bei Datenverlust haftet der Verwender nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Verwenders haftet dieser nur dann, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UNKaufrecht findet keine Anwendung. Diese Rechtswahl gilt nicht bei Verbrauchern, wenn hierdurch der gewährte Schutz aufgrund zwingender Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
17.2 Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen zwischen dem Verwender und dem Kunden der Geschäftssitz des Verwenders.
Hinweise zum Datenschutz
a) Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich nur an jene Dritte weitergegeben, die an der Vertragsabwicklung beteiligt sind. Hierzu zählen beispielsweise die jeweils beauftragten Logistikoder Speditionsunternehmen sowie Kreditinstitute, welche mit der Abwicklung der Kaufpreiszahlung beauftragt sind. Ihre personenbezogenen Daten werden hierbei nur im Rahmen eines hierfür notwendigen Mindestmaßes übermittelt.
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