Microsoft verpasst Berliner Datenschutzbehörde eine Abmahnung

Das gefällt Microsoft nicht. In Zeiten von Corona warnt die Berliner Datenschutzbehörde vor Teams und Skype.

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat Microsoft abgemahnt. Die Datenschutzbehörde hat einen Videokonferenz-Leitfaden veröffentlicht in dem vor Microsoft-Produkten gewarnt wird. Das Unternehmen fordert die Behörde auf, „unrichtige Aussagen so schnell wie technisch möglich zu entfernen und zurückzunehmen“, berichtet T-Online, dem das Schreiben vorliegt.

Der Leitfaden wurde erarbeitet, weil Videokonferenzlösungen aufgrund des vermehrten Homeoffice während der Coronapandemie besonders beliebt sind. In dem Leitfaden warnt die Berliner Datenschutzbehörde vor dem Einsatz verbreiteter Videokonferenz-Sofware, weil diese bestimmten Bedingungen nicht erfüllen. So würden „Videokonferenzen das Risiko bergen, unbefugt, auch im Auftrag von Dritten, mitgehört und aufgezeichnet zu werden“. Dabei werden ausdrücklich die Microsoft-Produkte Teams und Skype genannt, aber auch das wegen Sicherheitsproblemen in den vergangenen Wochen und Monaten in Verruf geratene Programm Zoom.

Microsoft wirft der Datenschutzbehörde vor, das Ansehen von Microsoft mit dem Leitfaden erheblich zu schädigen – das könne auch zu kommerziellen Nachteilen führen. Microsoft Deutschland wirft der Berliner Datenschutzbehörde außerdem  vor, einige Annahmen seien faktisch oder rechtlich unzutreffend. Zudem wirft der Chefjurist in der Geschäftsleitung von Microsoft Deutschland der Datenschutzbehörde vor, die Veröffentlichungen suggerierten, dass die genannten Produkte nicht nur gegen die DSGVO verstießen, sondern auch strafrechtlich bedenklich seien. Dafür gebe es bei den Microsoft-Produkten aber keine Hinweise.

In seinem Schreiben vom 5. Mai 2020 hat Microsoft Finanzielle Forderungen bisher nicht gestellt. Bis zum 17. Mai 2020 waren die Texte des Videokonferenz-Leitfadens der Datenschutzbehörde unverändert.

Microsoft hat am 6. Mai 2020 Parallel zu der Abmahnung eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der das Unternehmen den Angaben der Berliner Datenschutzbehörde widerspricht. Ohne dass Microsoft im Vorfeld angehört worden sei, entstand der Leitfanden. Die erfolgte Abmahnung wird darin nicht erwähnt.

Die Stiftung Warentest teilt in Puncto Datenschutz die Bedenken der Berliner Datenschutzbehörde mit. Die unabhängig arbeitende Stiftung hat vor wenigen Tagen einen Test von Videokonferenzlösungen veröffentlicht und nahezu alle im Test enthaltenen Programme aufgrund von Datenschutzbedenken abgewertet – das betrifft auch Microsoft Teams und Skype. Nach Angaben von Stiftung Warentest gibt es „sehr deutliche Mängel“ in den Datenschutzerklärungen der jeweiligen Programme. Die Texte der meisten Anbieter „lassen keine ernsthafte Befassung mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erkennen“, bemängeln die Tester.

Datenschutzbehörden anderer Bundesländer ist der Fall nach Informationen von T-Online ebenfalls Thema.

Einige Landesdatenschutzbeauftragte sollen den Wunsch geäußert haben, dass Berlins Datenschutzbehörde gegenüber Microsoft nicht nachgibt. Wie die Berliner Datenschutzbehörde auf die Abmahnung Microsofts reagieren wird, darüber ist bisher nichts bekannt.

In Baden-Württemberg gibt es derzeit einen Konflikt zwischen dem Datenschutzbeauftragten und dem Bildungsministerium darüber, ob Microsofts Office 365 an Schulen eingesetzt werden darf. Microsoft arbeitet ständig daran, seine Software im Öffentlichen Dienst in Deutschland zum Einsatz zu bringen. In einer solchen Situation kann eine solche Produktwarnung für das Unternehmen ein großes Hindernis sein.