Ab sofort können Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken Apple Pay benutzen. Der Ursprünglich Start sollte schon 2019 erfolgen.
Nach reichlichen Gezerre von den eigenen Plänen einer Bezahllösung für iPhones, hatten die Sparkassen im letzten Jahr Abstand genommen, entschieden sich letzendes 2019 auch die Volks- und Raiffeisenbanken für Apple Pay. Kunden können seit dem 21. April ihre Visa- oder Mastercard bei Apples Bezahldienst hinterlegen.
Der Zeit können die Kunden, wie bei anderen Bankinstituten auch, bei der Volks- und Raiffeisenbanken lediglich Visa- oder Mastercards bei Apple Pay hinterlegen. Andere Kartenlösungen wie Girokarten werden noch nicht unterstützt – letzten Informationen zufolge sollen diese Karten aber noch 2020 genutzt werden können.
Die Kreditkarte der Volks- und Raiffeisenbanken kann der Besitzer ab sofort in der Wallet-App ihres iPhones hinterlegen. Unter Karte hinzufügen kann der Kunde spielend das Kreditinstitut suchen und anschließend die Kartendaten per Kamera einscannen oder manuell eintippen. Bei Apple Pay werden die Daten der Kreditkarte weder auf dem Gerät noch auf Apples Servern abgelegt. Stattdessen wird eine Alias-Kartennummer im Sicherheitsbereich (der Secure Enclave) des iPhones gespeichert.
Seit Ende 2018 ist Apple Pay in Deutschland nutzbar – seitdem haben sich zahlreiche Geldinstitute dem Bezahldienst angeschlossen. Zunächst hatte sich die Volks- und Raiffeisenbanken gegen Apple Pay gestellt und hatten im Herbst 2018 eine eigene Lösung zum mobilen Bezahlen präsentiert. Apple Pay aber gewann an Erfolg in Deutschland und es kam offenbar zum Sinneswandel: erste Verhandlungen mit Apple starteten im Januar 2019 und war somit auch der Start für die Umsetzung. Die Volksbanken sahen sich Aufgrund von technischen Problemen im Dezember gezwungen, die Einführung auf 2020 zu verschieben.
Doch das gesteckte Ziel der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken, Apple Pay bis April anzubieten, konnte erfolgreich erreicht werden. Mit dem Start von Apple Pay können theoretisch 18,6 Millionen Mitglieder (Stand Dezember 2019) den Bezahl-Dienst nutzen – sofern der Kunde seine Kreditkarte und sein iPhone sein Eigen benennen kann.