Bundesgerichtshof verwirft Apples Entsperr-Patent

Am Dienstag (25.08.2015) hat der Bundesgerichtshof Apples Patent für das Entsperren eines Touchscreens (“Slide to unlock”) mittels Wischgeste, z.B. beim iPhone, für ungültig erklärt und damit die vorherige Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt (Az. X ZR 110/13).

Das Patent für das Entsperren war Gegenstand eines langjährigen Rechtsstreits zwischen Apple, Samsung und Motorola Mobility. Apple war aus dem Verfahren ausgeschieden, nachdem Samsung und Apple ihre Patentstreitigkeiten außerhalb der USA beigelegt hatten.

Das strittige Europäische Patent EP1964022 beschreibt ein Verfahren zum Entsperren einer tragbaren elektronischen Vorrichtung mit berührungsempfindlichem Bildschirm, indem der Anwender eine Wischgeste auf einer grafischen Darstellung vollzieht. Apple hatte das Patent im Zuge des Patentkriegs mit Android-Herstellern in verschiedenen Verfahren gegen die Konkurrenz in Stellung gebracht.

Motorola reichte eine Nichtigkeitsklage ein. Im April 2013 gab das Bundespatentgericht dem Antrag Motorolas statt und erklärte das Patent für nichtig, weil das beschriebene Verfahren dem Stand der Technik entspreche, darüber hinaus kein technisches Problem löse und deshalb nicht patentierbar sei (Az. 2 Ni 59/11). Gegen diese Entscheidung war Apple in die Berufung vor dem Bundesgerichtshof gegangen.

Die Erfindung, laut der Entscheidung des zuständigen X. Zivilsenats, “geht über den durch das Mobiltelefon Neonode N1 verkörperten Stand der Technik hinaus, als die Entsperrung dem Benutzer durch eine den Entsperrvorgang begleitende grafische Darstellung angezeigt wird”. Das Streitpatent beruht daher nicht auf erfinderischer Tätigkeit.