Urteil: US-Regierung erhält keinen Zugriff auf Nutzerdaten

Im Streit um den Zugriff der US-Regierung auf sensible Nutzerdaten von Microsoft bekam der US-amerikanische Softwarekonzern nun den Zuspruch eines Berufsungsgerichts. Microsoft muss die Daten nicht an die US-Regierung übermitteln, wurde in dem gerichtlichen Urteil am Donnerstag entschieden.

Zuvor hatte die US-Regierung die E-Mail-Daten eines Outlook-Accounts angefordert, die bei den Ermittlungen eines Drogenschmuggels vor zwei Jahren helfen sollten. Dazu legte die US-Regierung eine Verfügung gegen Microsoft ein und bezog sich auf ein Datenschutzgesetz aus dem Jahr 1986. Microsoft widersetzte sich der Anordnung und plädierte auf den Datenschutz seiner Nutzer. 

Das Gesetz, auf das sich die US-Regierung bezog, betrifft nur Daten, die in den Vereingten Staaten gespeichert werden. Das Rechenzentrum von Microsoft befindet sich allerdings in Irland, wo das Gesetz nicht gilt. Deswegen wurde nach einem zweijährigen Rechtsstreit vor dem Berufungsgericht nun das Urteil verkündet: Microsoft muss die Daten nicht abgeben. 

Dies wird aber bestimmt nicht der letzte Rechtsstreit zum Thema Datenschutz mit großen IT-Konzernen gewesen sein. Hoffen wir aber, dass ein zweiter Fall nicht so schnell folgen wird.