Lange hat sich die Sparkasse gesträubt, den Kunden Apple Pay anzubieten. Seit knapp einem Jahr ist Apple Pay in Deutschland am Start und hat viele Banken. Doch, eine neues Gesetzt könnte dafür sorgen, dass das Apple-Pay-Monopol bald Geschichte ist.
Apple Pay ist das einzige System, anders als bei Android-Smartphones, das iOS-Nutzer auf ihrem Gerät verwenden können. Das NFC-basierte Verfahren funktioniert auf der Basis einer physischen und virtuellen Kreditkarte und soll für manche Kunden den Ausschlag dafür geben haben, wo sie ihr Girokonto betreiben. Für Banken ein ganz wichtiges Verkaufsargument und ein Alleinstellungsmerkmal, denn Apple duldet keinerlei konkurrierenden Payment-Lösungen, dies wiederum ist mit Sicherheitsbedenken nur unzureichend zu erklären.
Doch das soll sich ändern, geht es nach dem Willen des Finanzausschusses im Bundestag. Mit einem neuen Gesetzentwurf hat der Finanzausschuss gestern dafür gesorgt, dass Apple in Zukunft verpflichtet sein könnte, die entsprechende Schnittstelle auch für andere Anbieter zu öffnen.
„Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinien der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ mit der die Bundesregierung für mehr Wettbewerb zwischen Finanzdienstleistungsunternehmen, Banken und Sparkassen auf der einen und Fintech sowie Tech-Konzernen, die mobile Zahlungsdienstleistung, auf der anderen Seite anbieten möchte. Der relevante Passus sieht vor, dass der technische Anbieter (im Gesetz Systemunternehmen genannt) einer Infrastrukturleistung auf Anfrage von Zahlungsdienstleistern diese gegen ein entsprechendes Entgelt angemessen schnell und einfach bereitstellen muss. Der Zahlungsdienstleister soll in der Lage sein, seine Zahlungsgeschäfte ungehindert zu betreiben.
Das Gesetz, so die Regierungsparteien möchten es möglichst zügig, eventuell sogar schon in den nächsten Tagen durchziehen. Laut Informationen von Handelsblatt, hat sich Apple nicht nur im Kanzleramt beschwert, sondern auch die US-Botschaft eingeschaltet. Nach Aussagen von Parlamentariern ist solche Lobbyarbeit in dieser Form in Deutschland eher ungewöhnlich. Sollte das Gesetzt tatsächlich so kommen, hat Apple eine Vielzahl von Hintertürchen.
Zum einem wäre die Frage, ob der Zugang für Dritte über die NFC-Schnittstelle erfolgen muss, zum anderen wäre da noch die Geschichte mit dem Entgelt als Gegenleistung dafür. Eins ist aber sicher, Apple wird indes Probleme mit der Argumentation bekommen, dass das Abriegeln der NFC-Schnittstelle die einzige Möglichkeit ist, hinreichende Sicherheit herzustellen.