Hohe Geldstrafe für Meta?

Meta darf keine Nutzerdaten mehr für Werbung verwenden

Den Meta-Diensten Facebook, Instagram und WhatsApp droht aufgrund jahrelanger Verstöße gegen die DSGVO eine hohe Geldstrafe.  

Der US-amerikanische Konzern Meta hat in unzulässiger Weise jahrelang die personenbezogenen Daten von Nutzern für Werbung verwendet. Das geht aus einer Entscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA/engl. EDPB) hervor. Am 6. Dezember 2022 hatte der EDSA diese an die zuständige irische Datenschutzbehörde (DPC) übermittelt. Einen Monat lang hat die DPC nun Zeit, um auf Basis des verbindlichen EDSA-Beschlusses einen Bescheid gegen Meta zu erlassen.

Inwieweit Facebook, Instagram und Whatsapp nach Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dazu verpflichtet gewesen wären, von ihren Nutzern eine Einwilligung einzuholen, um deren personenbezogenen Daten zu Werbezwecken einzusetzen war die Frage, die diesem rechtlichen Streit vorausging. Meta, was damals noch Facebook hieß, änderte schlicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), anstatt sich von den Nutzern eine konkrete Zustimmung einzuholen.

Bereits wenige Tage nach Inkrafttreten der DSGVO reichte der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems im Mai 2018 eine Klage gegen dieses Vorgehen ein. Da die Nutzer personalisierte Werbung erhielten, hätten die Nutzer einen Vertrag abgeschlossen, so die Auffassung Facebooks. Daher sei nur eingeschränkt die DSGVO anwendbar.

Die Entscheidung der EDSA musste verbindlich sein

Die irische Datenschutzbehörde billigte das Vorgehen von Facebook nach jahrelangen Verzögerungen, womit andere europäische Datenschutzbehörden aber nicht einverstanden waren. Der Ausschuss teilte am 6.Dezember mit, dass der EDSA aufgefordert wurde, den Streit zwischen den Datenschutzbehörden binnen zwei Monaten beizulegen, da über die Einwände kein Konsens erzielt werden konnte.  

Auf der Seite seiner Datenschutzorganisation Noyb begrüßte Schrems die Entscheidung des EDSA gegen Meta. „Uns ist kein anderes Unternehmen bekannt, das versucht hat, die DSGVO auf so arrogante Weise zu ignorieren“, sagte Schrems. Neben dem Stopp personalisierter Anzeigen drohe Meta nun eine hohe Geldstrafe.                                            „Schließlich hat das Unternehmen die meisten kommerziellen Datenverarbeitungen auf eine Rechtsgrundlage gestützt, die vom EDPB in Leitlinien schon seit 2019 ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Der Gesetzesverstoß ist daher klar vorsätzlich“, schrieb Noyb. Der Fall dauerte laut Noyb aufgrund der „mitunter grotesken Verfahrensführung durch die DPC“  mehr als 4,5 Jahre und habe „zu Hunderten von Seiten an Berichten und Stellungnahmen“ geführt, obwohl es sich um eine verhältnismäßige einfache Rechtsfrage gehandelt habe.

Meta muss nach Einschätzungen von Noyb künftig den Nutzern eine Version aller Apps zur Verfügung stellen, die keine persönlichen Daten für Werbung verwendet. Meta könnte auch eine Ja-/Nein-Option anbieten, wobei die Nutzer jedoch in der Lage sein müssten, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Diesen Dienst dürfte Meta bei fehlender Einwilligung nicht einschränken, meint Noyb.

Beide Parteien können nachdem die DPC ihre Entscheidung an Meta und Noyb zugestellt hat, noch Berufung einlegen. Laut Noyb sind die Chancen nach einer EDSA-Entscheidung die Berufung zu gewinnen minimal. „Zwei weitere Fälle zur Umgehung durch Meta liegen auch schon vor dem EuGH, der die Frage wohl in wenigen Monaten ebenfalls entscheiden wird“, hieß es weiter. Die Nutzer könnten dann ebenfalls gegen die rechtswidrige Verwendung ihrer Daten in den vergangenen 4,5 Jahren vorgehen.