EU-Kommission reicht Beschwerde bei Meta ein

Ihre Beschwerdepunkte hat die EU-Kommision wegen missbräuchlicher Praktiken zugunsten von Facebook Marketplace an Meta übermittelt. Der Kartellstreit schwelt seit einem Jahr und geht damit in eine neue Phase.  

Meta wurde von der Europäischen Kommission von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt. Die Verzerrung des Wettbewerbs auf den Märkten für Online-Kleinanzeigen ist Grund für die eingereichte Beschwerde.

Facebook verknüpft dessen Online-Kleinanzeigendienst Marketplace mit seinem sozialen Netzwerk Facebook, so die Beanstandung der Kommission. Die Kommission befürchtet des Weiteren, dass Meta den Wettbewerbern von Facebook Marketplace zu seinem eigenen Vorteil möglicherweise unfaire Handelsbedingungen auferlegt.

„Meta erreicht mit seinem sozialen Netzwerk Facebook weltweit Milliarden von monatlich aktiven Nutzern und Millionen aktive Werbetreibende. Unsere Bedenken beziehen sich insbesondere auf unsere vorläufige Feststellung, dass Meta seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem marktbeherrschenden sozialen Netzwerk Facebook verknüpft. Dadurch haben Facebook-Nutzer unweigerlich Zugang zu Facebook Marketplace. Darüber hinaus haben wir Bedenken, dass Meta unfaire Handelsbedingungen anwendet, die es ihm ermöglichen, Daten konkurrierender Online-Kleinanzeigendienste zu nutzen. Sollten sich diese Bedenken bestätigen, lägen rechtswidrige Verhaltensweisen seitens Meta vor,“ erklärt Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik.

Beschwerdepunkte Vorläufig stellt die EU-Kommission fest, dass Meta auf dem europaweiten Markt für soziale Netzwerke und auch auf den nationalen Märkten für Online-Display-Werbedienste in sozialen Medien eine monopolartige Stellung innehat.Einen Missbrauch jener beherrschenden Stellung habe Meta auf zwei Arten begangen, so die vorläufige Beurteilung der Kommission. Meta verknüpfte seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace erstens mit seinem marktbeherrschenden sozialen Netzwerk Facebook.

Die Nutzer von Facebook haben so automatisch Zugang zu Facebook Marketplace, ob dies nun gewünscht ist oder nicht. Die Kommission hegt den Verdacht, Facebook Marketplace andere Wettbewerber vom Markt verdrängen könnte, da Facebook Marketplace durch die Verknüpfung einen merklichen Vertriebsvorteil hat, den die Wettbewerber schlicht nicht wettmachen können.

• konkurrierenden Online-Kleinanzeigendiensten, die auf Facebook oder Instagram Werbung schalten, werden einseitig unfaire Handelsbedingungen auferlegt. Die Geschäftsbedingungen, die es Meta erlauben, werbungsbezogene Daten von Wettbewerbern für Facebook Marketplace zu verwenden, sind möglicherweise ungerechtfertigt, unverhältnismäßig und für die Bereitstellung von Online-Display-Werbediensten auf den Plattformen von Meta nicht erforderlich. Für die Wettbewerber stellen diese Bedingungen eine Belastung dar und kommen allein Facebook Marketplace zugute.

Bestätigen sich die Bedenken der EU-Kommission, würde ein Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorliegen, nach dem der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verboten ist.