Weniger Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber
Das Bundeswirtschaftsministrerium arbeitet gerade an einem Gesetzesentwurf, um das Betreiben von Hotspots rechtssicherer zu machen. Allerdings wird es einige Einschränkungen geben.
Es geht um die sogenannte WLAN-Störerhaftung, hier wird schon lange Druck auf die Bundesregierung ausgeübt, damit ein neuer Gesetzesentwurf entsteht. Bei der WLAN-Störerhaftung geht es darum, dass Betreiber eines WLAN für eventuelle Verstösse (z.B Urheberrecht), die über das WLAN geschehen, haften müssen. Ziel der neuen Gesetzesvorlage ist es, dass reine Hotspot-Anbieter eine ähnliche Haftungsfreistellung erhalten wie normale Internetprovider.
Dabei müssen die Anbieter \"zumutbare Maßnahmen\" ergreifen und Missbrauch \"in der Regel durch Verschlüsselung\" verhindern, um in den Genuss dieser Privilegien zu kommen. Weiterhin müssen Nutzer sich an dem Hotspot anmelden und erklären, dass sie keine Rechtsverstösse begehen werden.
Sogenannte Freifunker würden es mit der neuen Vorgehensweise schwer haben und vermutlich den Betrieb einstellen müssen, auch wenn es vor kurzem ein Urteil in Berlin gab, wonach ein privater Anbieter nicht für eine Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden konnte.
Grundsätzlich soll aber das Haftungsrisiko für Hotspot-Anbieter gesenkt und für Sharehoster erhöht werden.