iPhone 13 und 13 Pro: Display nur noch autorisiert austauschbar

Immer mehr Länder verlangen ein „Recht auf Reparatur“, welches eingeführt werden soll, zeigt sich Apple von den Anstrengungen nach wie vor unberührt. So soll das Display des neuen iPhone 13 und 13 Pro außerhalb des Apple-Services oder autorisierten Werkstätten nicht mehr ohne den Verlust der Face-ID-Funktion tauschbar sein.

Nach Displaywechsel bleibt Face ID funktionslos

Laut einem Bericht des Youtube-Kanals Phone Repair Guru lässt sich das Display des neuen iPhone 13 nicht durch eine Reparaturwerkstatt wechseln, die Biometrie-Funktion Face ID werde dann deaktiviert.

Nicht unbekannt, dass das Display zu den Smartphone-Komponenten gehört, das häufig durch Unachtsamkeit kaputt geht. In einem Video zeigt Phone Rapair Guru, dass Besitzer des neuen iPhones zu Apple oder einem autorisierten Reparaturzentrum gehen müssten.

Kompletter Displaywechsel wird teuer

Es wird vermutet, dass Apple die Komponenten mit einem einer entsprechenden Schutzvorrichtung versehen hat, welche einen Austausch für normale Werkstätten oder Privatpersonen nahezu unmöglich macht. Allerdings sind sich die Spezialisten einig, dass es durchaus möglich sei, das komplette Display zu wechseln. Jedoch müssten zusätzlich einige Komponenten und Chips ausgetauscht werden – was am Ende den Aufwand und damit auch die Kosten in die Höhe treiben dürfte. Andere Komponenten des iPhone 13 lassen sich problemlos reparieren, wie zum Beispiel das Mikrofon als auch das Umgebungslicht oder der Näherungssensor.

Hersteller sollen in die Pflicht genommen werden

Nicht das erste Mal, das Apple in Sachen Reparatur kritisiert wurde. Im Mai 2021 hatte die US-Verbraucherschutzbehörde FTC (Federal Trade Commission) Apple erneut für seine Reparaturpraxis ins Visier genommen. Weshalb ein entsprechendes Recht vorbereitet wird und sich bereits einige Staaten über die Schaffung eines solchen Gesetzes ausgesprochen hatten. Rückenwind bekommt das Weiße Haus in der Hinsicht von diversen Verbraucherschutzorganisationen in den USA.

Dass es aber auch schneller geht, hat Frankreich gezeigt: Seit dem 1. Januar 2021 müssen die Hersteller Kunden über die Reparaturfreundlichkeit ihrer Geräte informieren. Ein Recht auf eine eigene Reparatur gibt es aber auch hier nicht.

Auf Bestreben der Europäischen Union sollen diese aber in naher Zukunft in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Hersteller sollen über fünf Jahre hinweg verpflichtet werden, benötigte Ersatzteile wie Akkus, Kameras, Mikrofone und weitere Komponenten an professionelle Reparaturbetriebe zu liefern. Eine Sonderstellung in der geplanten Vorgabe nehmen zudem Displays ein, da diese die Komponenten mit den meisten Schäden darstellen, müssen sie auch Endkunden zur eigenen Reparatur zur Verfügung gestellt werden.