Bundestag genehmigt Staatstrojaner

Bürgerrechtler und die IT-Industrie sind streng dagegen, doch nun ist es offiziell: Der Bundestag hat letzten Donnerstag dem Einsatz von Überwachungsprogrammen zur Strafverfolgung zugestimmt. Die Staatstrojaner ermöglichen es den Ermittlern, verschlüsselte Gespräche auszuspionieren, indem sie Geräte wie Smartphones oder Computer der verdächtigen Personen hacken. Dies soll auch eine Präventivmaßnahme darstellen und Straftaten verhindern, noch bevor sie begangen werden.  

Laut Gesetzesentwurf soll diese Vorgehensweise nur bei wirklich schweren Straftaten Anwendung finden. Dazu zählen zum Beispiel Mord und Totschlag, aber auch Betrug.  

Es gibt jedoch viel Kritik von anderen Politikern, weil das Gesetz im Eilverfahren durchgebracht wurde und es nicht genug Zeit gegeben habe, um alle wichtigen Punkte genau zu prüfen. Außerdem beklagt die IT-Branche, dass man sich alle Mühe gebe, die Kommunikation Ende-zu-Ende zu verschlüsseln und nun werde diese Verschlüsselung durch das neue Gesetz quasi ausgehebelt und ermöglicht es auch Kriminellen, die Schwachstellen auszunutzen, die sich Polizei und Ermittler bei der Strafverfolgung zunutze machen wollen, was die allgemeine Sicherheit der Systeme sinken lasse. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Ermittlungen der Polizei durch die Nutzung von Staatstrojanern in Zukunft verbessern wird und ob sie ebenso negative als auch positive Aspekte hervorbringt.