Bundeskartellamt: Verfahren gegen Apple eingeleitet

Gegen Apple hat das Bundeskartellamt ein Verfahren eingeleitet. Nach Amazon, Facebook und Google ist es das vierte Digitalunternehmen, gegen das die Behörde vorgehen will.

Nachdem Amazon, Facebook und Google bereits im Visier der Wettbewerbshüter waren, war es nur noch eine Frage der Zeit, dass das Bundeskartellamt jetzt auch ein Verfahren gegen Apple eingeleitet hat.

Erste Stufe des Verfahrens gegen Apple eingeleitet

Die erste von der insgesamt Zwei Stufen des Verfahrens wurden am heutigen Montag, dem 21. Juni eingeleitet – ermittelt wird, ob das Unternehmen eine „marktübergreifende Bedeutung“ innehat. „Ein sich über mehrere Märkte erstreckendes Ökosystem“ kann zum Beispiel ein Anhaltspunkt dafür sein. Dabei soll der Fokus vor allem auf dem iOS-Kosmos liegen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärt: „Ein Schwerpunkt der Ermittlungen wird auf dem Betrieb des App-Stores liegen, da er Apple vielfach befähigt, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen.“

Zudem plant das Bundeskartellamt, ausgehend von diesem ersten Verfahren, im Rahmen eines möglichen weiteren Verfahrens „konkrete Verhaltensweisen“ von Apple genauer unter die Lupe zu nehmen. Dazu zählen unter anderem die Tracking-Einschränkung von Apple, aus eigenem Hause vorinstallierte Anwendungen sowie die Provision in Höhe von 30 Prozent, die Apple auf In-App-Käufe von App-Entwicklerinnen und -Entwicklern einstreicht.

Bundeskartellamt geht gegen Digitalunternehmen vor

Das Bundeskartellamt bezieht sich auf das Update des Wettbewerbsrecht, welches im Januar dieses Jahr beschlossen wurde. Um so besser hat das Amt nun die Möglichkeit, um gegen Wettbewerbsverzerrungen vorzugehen, wenn marktbeherrschende Digitalunternehmen ihre Stellung ausnutzen. Bereits nach der der Gesetzesreform hatte das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen Facebook, gefolgt von Amazon und Google. Jedoch gibt es in diesen Fällen noch keine Entscheidungen.